DGUV V3 Prüfung CE Kennzeichnung
DGUV V3 Prüfung CE Kennzeichnung
Die CE Kennzeichnung ist kein adäquater Ersatz für eine professionelle Erstprüfung
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Die CE Kennzeichnung auf elektrischen Produkten kann in Bezug auf die DGUV V3 Prüfung durchaus zu einigen Missverständnissen führen.
Für den Aufdruck der Kennzeichnung auf die Produkte bedarf es keiner direkten Kontrolle durch eine Behörde.
Vielmehr versichern die Hersteller damit, dass die hergestellten Produkte allen geltenden Richtlinien für den Verkauf innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Hier ist also die Ehrlichkeit der Hersteller gefragt, um zu vermeiden, dass unsichere Produkte in den Umlauf gelangen.
In Bezug auf die DGUV V3 Erstprüfung ist es daher durchaus wichtig sich zu fragen, ob diese Prüfung komplett entfallen sollte.
Erfolgt die Aufstellung und Installierung nicht vom Hersteller ist es sinnvoll die Erstprüfung durchführen zu lassen und sich damit endgültige Sicherheit zu verschaffen, dass von den neuen Betriebsmitteln keine Gefahr für die Angestellten ausgeht.
Die Verantwortung für die Sicherheit bleibt weiterhin den Arbeitgebern überlassen
Ist es zu einem Arbeitsunfall aufgrund eines unsicheren Gerätes gekommen, dauert es nicht lange bis auch die Versicherungen die ersten Fragen stellen. Sich in diesen Fällen komplett auf die vorhandene CE Kennzeichnung zu berufen, gehört zu einer nur bedingt zu empfehlenden Verteidigungsstrategie.
Zwar kann es eine Rechtsgrundlage für Schadensersatz durch den Hersteller geben, jedoch muss der Käufer auch die Fahrlässigkeit beweisen können, was sich speziell bei Produkten, bei denen es nicht massenhaft die gleichen Schäden auftreten, sehr schwierig werden könnte.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher die Erstprüfung wie gewohnt durchführen lassen, um auch rechtlich der Verantwortung als Arbeitgeber oder Betreiber gerecht zu werden.
In unserer Beratung geben wir Ihnen gerne weiterführende Informationen
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema verweisen wir Sie an die von uns unverbindlich angebotene Beratung. Hier erhalten Sie noch vor einer Beauftragung unserer Prüfer die Gelegenheit Ihre Fragen an uns zu richten und eine Antwort aus erster Hand zu erhalten.
Zögern Sie daher nicht, sondern greifen Sie noch heute zum Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.