Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3

Bundesweite Elektroprüfung für alle Branchen

Wir bieten Ihnen die bundesweite Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3 für alle Branchen. Gehören Sie auch zu den Unternehmern, die die Elektroprüfung gerne vor sich herschieben, weil ja alles richtig funktioniert? Ein Fehler, denn zahlreiche Ursachen eines Unfalles mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen lassen sich von außen gar nicht vorhersehen. Der gesundheitliche und / oder wirtschaftliche Schaden, der durch einen Arbeitsunfall mit elektrischen Betriebsmitteln entstehen kann, ist weit höher als die Kosten der Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3. Beauftragen Sie unseren Elektrofachbetrieb und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

DGUV V3 Prüfung – Jetzt anrufen und informieren: Tel. 030-374 66 517

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@itb7.de

Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3

Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3

Gesetzliche Vorgaben für die Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3

Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter. Wie genau die Arbeitssicherheit umgesetzt wird, ist unter anderem im § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt.

Dazu gehört auch, dass die elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen nach den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) geprüft werden. Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Beschäftigt das Unternehmen keine befähigte Person, muss es einen Dienstleister beauftragen.

Definition befähigte Person: Eine befähigte Person ist eine ausgebildete Fachkraft für Elektrotechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung und Kenntnissen zur Elektroprüfung der Betriebsmittel. Möglich ist auch ein Studium der Elektrotechnik.

Welche Elektrogeräte werden geprüft?

Beispielgeräte für die Elektroprüfung BGV A3

Wir werden ganz häufig gefragt, ob denn die Verlängerungssteckdose unter dem Schreibtisch auch geprüft wird und welche Geräte denn generell unter die Prüfpflicht fallen.

Grundsätzlich muss jedes Betriebsmittel geprüft werden, das mit Strom betrieben wird also über einen Stecker verfügt. Das sind unter anderem alle Leuchten, Computer, Drucker und Monitore, Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel, Bohrmaschinen und Ladegeräte und vieles mehr. Nein, in der Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3 gibt es keine Ausnahmen, lediglich die Prüffristen unterscheiden sich.

Wie können Sie uns vorbereitend bei der Elektroprüfung unterstützen?

Wir haben nur zwei Bitten. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Betriebsmittel frei zugänglich sind und bitten Sie Ihre Mitarbeiter im Vorfeld alle elektrischen Betriebsmittel aus Schränken, Regalen, Schubladen und Werkzeugkästen holen.

Was passiert, wenn Sie die Prüfung nicht durchführen lassen?

Darauf gibt es eine kurze und ganz klare Antwort. Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen drohen dem Betrieb Strafen nach §25 (Ordnungswidrigkeiten) bzw. bei schweren Tatbeständen Strafen nach §26 (Straftaten).

Wie lange dauert die Prüfung und schränkt sie den Betrieb ein?

Die Dauer der Prüfung ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens. In einem kleinen Handwerksbetrieb sind wir schneller fertig als in einem großen Kaufhaus oder einem Produktionsbetrieb.

In der Regel schränkt die Prüfung den Betrieb nicht ein und wir können bei laufendem Betrieb prüfen. Aber auch das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Das gilt auch für die Kosten der Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3. Die Kosten sind ebenfalls abhängig von der Größe des Unternehmens und verstehen sich inklusive Dokumentation und Anbringung der Prüfplaketten.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Wir beantworten alle Fragen gerne individuell und passend zu Ihrem Unternehmen.

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