DGUV V3 Prüfung wie oft – Prüffristen der Elektroprüfung

Zertifizierte Elektroprüfung nach DGUV V3

DGUV V3 Prüfung wie oft – Diese Frage bekommen wir häufig gestellt und möchten Sie an dieser Stelle zu den Prüffristen der Elektroprüfung informieren.

Weiterführende Informationen zur Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.

DGUV V3 Prüfung – Jetzt anrufen und informieren: Tel. 030-374 66 517

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@itb7.de

DGUV V3 Prüfung wie oft

DGUV V3 Prüfung wie oft – Prüfintervalle der Elektrogeräte Prüfung

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DGUV V3 Prüfung wie oft – Empfehlungen der TRBS

Die Prüffristen werden von den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) festgelegt, beinhalten aber tatsächlich nur Empfehlungen und keine konkreten Angaben.

So werden zum Beispiel ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Kaffeemaschinen, Drucker oder Monitore alle zwei Jahre geprüft. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die einer starken Beanspruchung unterliegen, müssen hingegen halbjährlich oder jährlich geprüft werden. Das sind zum Beispiel elektrische Werkzeuge.

Für ortsfeste elektrische Anlagen sind die Prüffristen etwas weiter ausgelegt und liegen bei ca. vier Jahren. Ortsfeste elektrische Anlagen sind unter anderem Steckdosen, Klimaanlagen, Rolltreppen oder Aufzüge.

Befinden sich die ortsfesten elektrischen Anlagen in Feuchträumen, müssen sie jährlich geprüft werden. Das können beispielsweise elektrische Anlagen in Schwimmbädern sein.

Die Gefährdungsbeurteilung für die DGUV V3 Prüfung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen oder erstellen lassen. Mit der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welchen Gefahren die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind dann geeignete Maßnahmen zu treffen.

Die Gefährdungsbeurteilung wird auch für die Ermittlung der Prüffristen für die Elektroprüfung herangezogen.

 Was passiert bei Unterlassung der Elektroprüfung?

Das ist zum einen eine moralische Frage und zum anderen eine rechtliche Frage. Als Arbeitgeber möchten Sie sicher nicht für einen Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen verantwortlich sein, der sich hätte mit der Prüfung vermeiden lassen.

Das Unterlassen der Elektrogeräte Prüfung hat aber auch rechtliche Konsequenzen. Zum einen können Versicherungen die Leistungen im Schadensfall verweigern, sodass Sie vollumfänglich haftbar gemacht werden können. Zum anderen drohen dem Betrieb Strafen nach §25 (Ordnungswidrigkeiten), bzw. bei schweren Tatbeständen Strafen nach §26 (Straftaten).

Wir garantieren Ihnen, dass die Elektrogeräte Prüfung günstiger ist als jede Konsequenz, die Ihnen drohen kann.

Mit uns vergessen Sie nie wieder eine Prüfung nach DGUV V3

Unsere Serviceleistungen für Ihre Elektroprüfung

Lassen Sie sich einfach erinnern. Nein, wir meinen nicht, dass Sie ständig auf die Prüfplaketten schauen sollen. Beauftragen Sie uns mit der Elektroprüfung für Ihr Unternehmen und wir erinnern Sie an die Wiederholungsprüfungen. Vier Wochen vor dem nächsten Termin rufen wir Sie an, besprechen den konkreten Termin und Sie vergessen nie wieder eine Elektroprüfung.

Kostet dieser Service zusätzlich? Nein, Sie bezahlen nichts Extra. Sie müssen sich nur für uns als Partner für Ihre Wiederholungsprüfen entscheiden. Rufen Sie uns an und holen Sie sich Ihr kostenloses Angebot.

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