Videoüberwachung DSGVO – Videoüberwachung & Datenschutz

Das müssen Sie zum Datenschutz der Videoüberwachung wissen

Videoüberwachung DSGVO: Überwachungskamera einschalten und los geht´s? Es geht schließlich um meine Sicherheit. Nein, das dürfen Sie so nicht und wenn Sie bereits Diskussionen und Urteile zur öffentlichen Videoüberwachung mitbekommen haben, müssen Sie wissen, dass auch im privaten Bereich nicht alles erlaubt ist.

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Videoüberwachung DSGVO

Videoüberwachung DSGVO

Die Videoüberwachung wird durch die Datenschutz Grundverordnung, kurz DSGVO, geregelt und gilt für den privaten und gewerblichen Bereich. Ich habe Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Für eine persönliche Beratung rufen Sie mich an oder schreiben mir eine Nachricht.

Videoüberwachung DSGVO: Voraussetzungen für die erlaubte Videoüberwachung

Zunächst einmal müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Und dieses berechtige Interesse muss über dem Grundrecht der überwachten Personen oder Dritter stehen. Im gewerblichen Bereich kann das zum Beispiel Diebstahl sein. Hier müssen Mitarbeiter die Videoüberwachung dulden.

Im privaten Bereich kann das berechtigte Interesse Einbruch sein. Wurde in Ihrem Umfeld häufiger eingebrochen oder wohnen Sie in einem Wohngebiet mit hochwertigen Einfamilienhäusern, gilt auch das als berechtigtes Interesse.

Videoüberwachung DSGVO: Ihre Informationspflicht

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung setzt einen transparenten Umgang mit den erhobenen Daten voraus. Dazu gehört Ihre Informationspflicht. Konkret sind die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO zu berücksichtigen. Das bedeutet:

  • Der Umstand der Beobachtung muss mittels Piktogramms dargestellt werden.
  • Ihre Kontaktdaten als Verantwortlicher müssen einsehbar sein.
  • In Unternehmen müssen die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden, dargestellt werden.
  • Die Rechtsgrundlage und Verarbeitungszwecke müssen veröffentlicht werden.
  • Das Interesse muss angegeben werden.
  • Die Speicherdauer muss angegeben werden.
  • Sie müssen einen Hinweis zu weiteren Pflichtangaben anbringen.
  • Neben dem Piktogramm müssen die weiteren Pflichtangaben an Ort und Stelle einsehbar gemacht werden.

Welche Farbe muss / darf das Piktogramm haben?

Üblicherweise wird ein Piktogramm genutzt, auf dem eine weiße Kamera auf blauem Grund zu sehen ist. Aber diese Empfehlung seitens DIN 33450 ist unverbindlich und ich finde sie auch nicht ganz gelungen. Blau ist im Dunkeln nicht besonders gut zu sehen und üblicherweise werden Hinweisschilder in Warnfarben deutlich besser wahrgenommen. Ich empfehle meinen Kunden stattdessen Gelb oder Orange als Hintergrundfarbe und Schwarz als Schrift oder Bild.

Videoüberwachung DSGVO: Darf ich meine Aufnahmen speichern?

Ja, Sie dürfen die Aufnahmen der Überwachung speichern. Aber auch dabei sind Ihnen Grenzen gesetzt.

Die Zulässigkeit der Speicherung ergibt sich aus der Notwendigkeit den verfolgten Zweck zu erreichen. Diese Notwendigkeit darf die Schutzwürdigkeit der betroffenen Personen nicht überwiegen.

Sie müssen die Aufnahmen löschen, sobald sie nicht mehr zur Aufklärung des Zwecks benötigt werden.

Die Videoaufnahmen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Eine Ausnahme bildet nur die Verfolgung von Straftaten, aber auch dann die Veröffentlichung ausschließlich den Behörden gestattet.

Beratung zur DSGVO für die Videoüberwachung

Sie haben noch Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung oder möchten Ihre Videoüberwachung gleich DSGVO-konform installiert wissen? Rufen Sie mich an. Ich beantworte Ihnen alle offenen Fragen und installiere Ihre Videoüberwachung entsprechend aller DSGVO Vorgaben. Lesen Sie dazu auch gerne mein Thema „Videoüberwachung“.

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