DGUV V3 Prüfung Dauer

Die Dauer der DGUV V3 Prüfung ist zeitlich begrenzt

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Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dienen explizit dazu Mitarbeiter davor zu schützen durch den Kontakt mit einem defekten elektrischen Betriebsmittel einen Schaden zu erleiden.

Die einzelne Erstprüfung der Geräte und Anlagen ist hierfür nicht ausreichend, um eine Aussage über die Qualität des Betriebsmittels über dessen gesamte Lebensdauer zu treffen.

Regelmäßig erforderliche Wiederholungsprüfungen schränken die Dauer der DGUV V3 Prüfung damit ein. Hierbei sind zwei Zeiträume besonders zu beachten. Diese umfassen:

  • 4 Jahre für ortsfeste Betriebsmittel und
  • 2 Jahre für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Diese Werte stellen jeweils das Maximum dar. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine erneute Prüfung erfolgt, befinden sich die Verantwortlichen mit der DGUV v3 Prüfung in Verzug.

Wird dies im Rahmen der Aufklärung eines Arbeitsunfalls aufgedeckt, kann dies sowohl rechtliche Konsequenzen mit sich bringen als auch mit der Auszahlung von Leistungen durch Versicherungen zu Problemen führen.

Die Festlegung der Prüfungszeiträume erfordert auch Eigenverantwortung

Innerhalb des Rahmens von 2 bzw. 4 Jahren steht es den Arbeitgebern oder Betreibern frei individuelle Prüfungszeiträume für die einzelnen Betriebsmittel in den Kategorien aufzustellen. Jedoch wird von den Verantwortlichen erwartet diese Festlegung im Rahmen einer Berechnung des Gefährdungspotenzials zu treffen.

So müssen etwa Geräte und Werkzeuge, die auf dem Bau zum Einsatz kommen, deutlich schneller wieder einer Prüfung unterzogen werden, als Computer oder Kaffeemaschinen, die im Büro zu finden sind. Sind Sie sich unsicher, welche Zeiträume für die eigenen Betriebsmittel am besten geeignet sind, bieten wird Ihnen gerne unsere Hilfe an.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die optimalen Zeiträume und teilen die Geräte in Gruppen ein, um die DGUV V3 Prüfung möglichst effizient zu gestalten.

In unserer Beratung nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen

Haben Sie Fragen, die Sie an uns richten möchten? Dann empfehlen wir Ihnen vom Angebot unserer unverbindlichen Beratung Gebrauch zu machen.

Per E-Mail oder telefonisch nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter auf und können alle noch offenen Fragen somit direkt abklären.