DGUV V3 Prüfung Container

Die DGUV V3 Prüfung von Containern darf ebenfalls nicht ausbleiben

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Der Begriff „Container“ ist in den Köpfen vieler Menschen noch immer fest mit dem Transport von Waren verbunden.

Container können heute jedoch weit mehr und sind als mobile Büros längst nicht nur auf Baustellen sehr beliebt.

Diese Großraum-Behälter verfügen über Strom und Beleuchtung, was wiederum dazu beiträgt die Sicherheit am Arbeitsplatz mithilfe einer DGUV V3 Prüfung sicherzustellen.

Hier stellt sich die Frage, wer hierzu verpflichtet ist.

Die Antwort hierauf lautet entweder die Besitzer bzw. die Vermieter.

Die Mieter sind nur für die elektrischen Betriebsmittel verantwortlich, die im eigenen Eigentum stehen.

Innerhalb der Container kann sich zudem eine Besonderheit ergeben.

Der Container an sich ist oft mobil und daher flexibel einsetzbar.

Gleichzeitig sind Leitungen, Steckdosen und fest fester Bestandteil der Konstruktion und gehören daher zu den ortsfesten Betriebsmitteln.

Die Container gelten daher als Räume besonderer Art nach DIN VDE 0100-700 und sind ebenso wie die Elektrik in einem regulären Gebäude den Unfallverhütungsvorschriften unterlegen.

In der Prüfung von Räumen und Anlagen besonderer Art sollten die Prüfintervalle der Nutzung angemessen sein

Wie schon angedeutet können die ortsfesten Betriebsmittel eine Höchstprüfdauer von vier Jahren aufweisen, während andere elektrische Geräte deutlich häufiger einer Prüfung unterzogen werden sollten.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig sich professionelle Hilfe zu sichern. Als erfahrene Prüfer geben wir Ihnen eine Einschätzung der individuellen Gefährdung für die Entstehung eines Arbeitsunfalls. Das erleichtert die Festlegung der Intervalle zwischen zwei Prüfungen.

Speziell bei zur Miete angebotenen Bürocontainern hinterlässt es bei den Mietern einen guten Eindruck einen Nachweis über die erfolgte DGUV V3 Prüfung in den Händen zu halten, welcher ein neueres Datum aufweist.

In unserer Beratung erhalten Sie alle weiterführenden Informationen

Sind zu diesem Thema bei Ihnen noch Fragen offengeblieben, können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten.

Unseren im Kundensupport beschäftigten Mitarbeiter nehmen sich gerne die Zeit die DGUV V3 Prüfung an Bürocontainern näher zu erklären und bei Bedarf zeitnah den ersten Prüftermin zu vereinbaren.

Mit uns in Kontakt treten können Sie über die angegebene Telefonnummer oder indem Sie uns eine E-Mail schicken.